Reisebedingungen & Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

§ 1 GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs.1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS,- PARTNER; VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden (Buchungsbestätigung) durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Bei Buchungen auf der Website ist grundsätzlich eine gültige Kreditkarte vom Kunden als Sicherheit zu hinterlegen. Das Hotel hat das Recht auch bei anderweitigen Buchungen eine gültige Kreditkarte vom Kunden als Sicherheit zu verlangen.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

§ 3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten & die vereinbarten Leistungen zu erbringen.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 
3. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss, zu Beginn und während des Aufenthaltes, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Kunden zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag festgehalten.
4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen und ähnliches nicht enthalten. Diese Abgaben hat der Kunde zusätzlich zu bezahlen. Die jeweiligen Beträge werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden. überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allg. für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
5. Das Hotel erhebt eine Servicegebühr in Höhe von 2% des getätigten Umsatzes für den Fall, dass der Gast die von ihm wahrgenommenen bzw. gebuchten Leistungen mit einer Kreditkarte (z.B. Visa, Mastercard, etc.) bezahlt. Diese Gebühr entfällt bei Barzahlung, Überweisung vor Antritt der Reise bzw. Zahlung mit einer EC Karte.
6. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
7. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

§ 4 RÜCKTRITT DES KUNDEN
(z.B. Abbestellung, Reduzierung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels)
1. Buchungen des Kunden sind verbindlich 
2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
3. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung verbleibt eine Entschädigungspflicht in unterschiedlichem Umfang. Reservierungen des beauftragenden Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich.

Stornierungsbedingungen:  
Ihre Reservierung kann bis 30 Tage vor Anreisetag kostenfrei storniert werden,
andernfalls berechnet der Holsteiner Hof bis zu 80 Prozent des Zimmerpreises für den gebuchten Zeitraum. Im Falle einer Nichtanreise ohne vorherige Absage werden wir Ihnen 100% des bestätigten Zimmerpreises in Rechnung gestellt. 
4. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gem. 1.3. vorliegt.
5. Buchungen im Rahmen von Aktionsraten sind nicht stornier- oder reduzierbar.
6. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen auf die vom Kunden gem. voranstehender Ziffer 4.1. geschuldete Zahlung anzurechnen.
7. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 5 RüCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gem. 3.3.verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel berechtigten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. - ein Verstoß gegen 1.2. vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 ZIMMERBEREITSTELLUNG,- ÜBERGABE & RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt kein Recht auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Der Kunde haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.
 5. Nicht angemeldete Hunde werden, zuzüglich einer einmaligen Sonderreinigungsgebühr in Höhe von EUR 300,00, dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 7 HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für sonstige Schäden haftet das Hotel nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Weckaufträge werden vom Holsteiner Hof mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
3. Für eingebrachte Sachen bestehen Haftungsobergrenzen gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, d.h. zurzeit bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige
macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummern 1.2. bis 1.3. entsprechend.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Eine Bewachung findet nicht statt. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
1.2. bis 1.3. gelten entsprechend.
5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen nur 12 Monate auf und ist berechtigt, dafür eine angemessene Geldleistung zu verlangen. Danach werden sie Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

§ 8 Holsteiner Hof Gutscheine
Holsteiner Hof Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Jedem Gutschein ist ein Bestellwert in EUR hinterlegt (Kaufpreis). Bei Preisänderungen der erworbenen Leistung kann es vor Ort zu einer Nachzahlung kommen. Für sämtliche Leistungen gilt der jeweils gültige Katalogpreis. 
Die Holsteiner Hof Gutscheine berechtigen nicht zur Barauszahlung der Leistungen oder Beträge. Die Ausgabe der Holsteiner Hof Gutscheine erfolgt nur gegen Vorkasse.
Gutscheine, die im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben oder ähnliches) gewonnen wurden, sind ausschließlich durch den Gewinner einlösbar.
Eine Übertragung und/oder Veräußerung ist nicht gestattet.
 
§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
2. Erfüllung- und Zahlungsort ist der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand (auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten) ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
5. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sind oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hotel & Restaurant Holsteiner Hof GmbH
Strandallee 92
23669 Timmendorfer Strand
Timmendorfer Strand, October 17

Jedes unserer Zimmer verfügt über ein eigenes Bad, WLAN, Kabelfernsehen und ein reichhaltiges Frühstück.

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