Allgemeine Geschäftsbedingungen des Holsteiner Hofes
1. Der Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertragist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt und bereitgestellt worden ist.
Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen. Feste Zimmernummern werden nicht zugesagt.
Der Holsteiner Hof ist verpflichtet, die reservierte Zimmerkategorie oder ein vergleichbares Zimmer zwischen 15 Uhr und 22 Uhr des Anreisetages zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast Schadensersatzzu leisten – außer wenn, die Leistungserbringung im Falle infolge höherer Gewalt unmöglich wird.
Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Zimmerpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Zimmer nicht in Anspruch genommen wird.
Bei Nichtinanspruchnahme sind die unter Punkt 2) Stornierungsbedingungen genannten Prozentsätze vom Gast zu zahlen. DerHolsteiner Hof empfiehlt eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen.
Der Holsteiner Hof ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
2. Stornierungsbedinungen
Stornierung sind dem Holsteiner Hof schriftlich mitzuteilen.
Übernachtung mit Frühstück: Eine Stornierung ist bis zum 30. Tage vor der Anreise kostenlos, andernfalls berechnet der Holsteiner Hofbis zu 80 Prozent des Zimmerpreises für den gebuchten Zeitraum.
Pauschalen: Eine Stornierung ist bis zum 30. Tage vor der Anreise kostenlos, andernfalls berechnet der Holsteiner Hofbis zu 70 Prozent des Arrangementpreises für den gebuchten Zeitraum.
Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab oder reist er später an, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
Hat der Gast bei Reservierung seiner Buchung seine gültigen Kreditkarteninformationen hinterlassen, ist das Hotel berechtigt die fälligen Stornokosten einzuziehen.
3. Preise und Zahlung
Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Abreise des Gastes fällig.
Die Ostseecard ist nicht Bestandteil des Hotel- und Arrangementpreises und wird gesondert in Bar abgerechnet.
Alle genannten Preise sind Endpreise inklusive Bedienung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Nicht eingenommene Halbpension wird mit € 10,- vergütet.
4. Haftung
Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel gegenüber für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
Der Holsteiner Hof haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro und wenn die Haftung nicht ausgeschlossen wurde.
Bringt der Gast ein KFZ mit, und wird dies auf einem vom Hotel bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung des Hotels von Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Hotels wird ausgeschlossen.
5.Kündigung
Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung des Hotels in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
6. Website
Der Holsteiner Hof bemüht sich ständig, für die Richtigkeit und Aktualität aller auf seiner Website enthaltenen Informationen und Daten zu sorgen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen und Daten ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle verlinkten Websites. Der Inhalt der Website des Holsteiner Hofsist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung. Sämtliche Informationen, Daten oder ihre Nutzung sowie sämtliches mit der Website des Holsteiner Hofs zusammenhängendes Tun, Dulden oder Unterlassen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
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7. Sonstiges
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. Im Frühstücksraum dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
Fundsachen werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.
Es gelten im Zweifelsfall oder bei Fehlen einer Bestimmung in diesen AGB darüber hinaus die allgemeinen Rechte u. Pflichten des Gastaufnahmevertrages des Hotel- und Gaststättenverbandes.